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Einen Anspruch auf öffentliche Förderung bzw. Übernahme des Betreuungsentgelt für einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter durch das Jugendamt haben alle Eltern von Kindern unter drei bis zum Eintritt in den Kindergarten und ist einkommensunabhängig. Die Übernahme des Betreuungsgeldes  wird solange übernommen bis das Kind einen Kindergartenplatz bekommt, auch wenn das Kind schon das dritte Lebensjahr erreicht hat.

Eine öffentliche Förderung durch die Stadt Hürth/oder andere Städte ist bei mir möglich, d.h. ich werde für die Betreuung ihres Kindes von der Stadt Hürth/oder andere Stadt bezahlt und sie zahlen entsprechend der Betreuungsstunden und ihres Einkommens den Elternbeitrag (genauso hoch wie der Kita Beitrag) Für sie fällt keine Zuzahlung zum Betreuungsgeld an mich an.

Somit entstehen für sie keine finanziellen Nachteile bei einem Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter gegenüber einem Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte.

Neuerdings wird auch eine 4 wöchige Eingewöhnungszeit von der Stadt Hürth bezahlt

Die Elternbeiträge richten sich nach ihrem Einkünften und nach der gewählten wöchentlichen Anzahl der Betreuungsstunden (25, 35, oder 45 Stunden) und sind genauso hoch wie die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte. Der Vorteil bei einem Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter ist, daß sie die Stundenzahl entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit wählen können. In der Kindertagesstätte wird ihnen meist der teuerste Kitaplatz mit 45 Wochenstunden angeboten.

 

Folgender Link führt sie auf die Homepage der Stadt Hürth betreffend Antragsformulare für die Gewährung von Tagespflege, Satzung Kindertagespflege und Erklärung und Nachweis des Einkommens:

 

http://www.huerth.de/vv/produkte/rathaus/dezernat3/jugendamt/tagespflege.php#tab-links

 

 

 

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